Arbeitslosenversicherung
Aus phys-med
Allgemeines
- Träger: Bundesagentur für Arbeit
- Beiträge: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Beitragssatz: 2,8% (ab 2011: 3,0%, 2006: 6,5%)
- Beitragsbemessungsgrenze: 66.000 Euro (West), 55.800 Euro (Ost) → darüber keine Progression
Versicherte
- Pflichtversicherte:
- Arbeitnehmer (außer Geringfügig Beschäftigte)
- Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende (seit Februar 2006)
- Freiwilligen Weiterversicherung:
- Selbständige
- Pflegepersonen
- Arbeitnehmer außerhalb der EU
Leistungen
- Arbeitnehmer:
- Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt): Arbeitslosengeld, ALG bei Weiterbildung, Teil-ALG, Übergangsgeld, Insolvenzgeld
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
- Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung,
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitgeber:
- Zuschüsse bei Einstellungen
- finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, behinderte Menschen)
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
- Träger:
- Förderung der Berufsausbildung (Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Übergangshilfen)
- Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Rehabilitation
- Förderung von Jugendwohnheimen
- Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
Altersteilzeit
- Teilzeitbeschäftigung
- zwei Varianten
- Gleichverteilungsmodell = kontinuierliche Altersteilzeit: 50% Arbeitszeit über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit
- Blockmodell:
- Arbeitsphase: Arbeitszeit ungekürzt
- Freistellungsphase: freigestellt