Behinderung

Aus phys-med

Grundlagen

  • Definition: dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer Person
  • Umweltfaktoren (Barrieren)
    • physikalische Faktoren: Alltagsgegenstände, Einrichtungen, bauliche Maßnahmen
    • soziale Faktoren: Einstellung anderer Menschen
  • Personbezogene Faktoren
    • angeboren
    • erworben
  • Arten der Behinderung:
    • körperliche Behinderung
    • Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit/Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
    • Sprachbehinderung → Logopädie
    • psychische (seelische) Behinderung
    • Lernbehinderung
    • geistige Behinderung

Grad der Behinderung (GdB)

  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
  • nicht Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen → unabhängig von Ursache
  • schwerbehindert: GdB ≥ 50%
  • Feststellung: Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird
  • bei GdB ≥ 30% ggf. Gleichstellung durch Agentur für Arbeit
  • Kriterien: "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
  • Merkzeichen:
    • G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Gehbehinderung)
    • B = Notwendigkeit ständiger Begleitung
    • aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H = Hilflose Person (Pflegestufe 2 oder 3 oder GdB 100 alleine für eine Hirnschädigung);
    • RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (Blinde, Gehörlose, Gehörgeschädigte, Menschen, die auf ihre Umwelt störend wirken im Sinne von schwerer Verhaltensstörung, Entstellungen des Gesichtes, unkontrollierte Artikulation etc.)
    • BL = Blindheit
    • GL = Gehörlosigkeit
    • 1. Klasse = nur für schwer Kriegsbeschädigte oder Verfolgte, die aus gesundheitlichen Gründen bei Zugfahrten in der ersten Klasse fahren müssen (meist beidseitig Hand- oder Beinlose)