Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==


* Leistungen:
* '''Leistungen''':
** Altersrente
** Altersrente
** Erwerbsminderungsrente
** Erwerbsminderungsrente
** Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
** Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
** medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
** medizinische und berufliche Rehabilitation → '''"Reha vor Rente"'''
* Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
* Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
* Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
* Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
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** sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar
** sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar


== Erwerbsminderungsrente(seit 2001) ==
== Altersrente ==


* Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten weniger als sechs Stunden pro Tag
* Männer bis Jahrgang 1948: mit 65 Jahren, danach Stufenregelung:
** jeder Jahrgang + 1 Monat, ab JG 1964 Altersrente ohne Abschläge mit 67 Jahren
* Frauen ähnlich, etwas verzögerte Angleichung, ab JG 1964 gleich mit Männern.
 
== Erwerbsminderungsrente (seit 2001) ==
 
* Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten '''< 6 h/Tag'''
* Erwerbsfähig: mindestens 6 h/Tag
* Teilerwerbsgemindert: 3-6 h/Tag; Zuverdienst individuell, ca. 600- 900 Euro
* Voll erwerbsgemindert/'''erwerbsunfähig: < 3 h/Tag'''; Zuverdienst max. 400 Euro, max. 15 h/Woche
* volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
* volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
* Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente
* Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente
* volle EU-Rente, Teil-EU Rente (halbe Rente), daneben noch einige 1/3 oder 2/3 Rente von früher


== Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000) ==
== Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000) ==

Aktuelle Version vom 4. August 2013, 20:02 Uhr

Allgemeines

  • Leistungen:
    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
    • medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
  • Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
  • Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
  • Beitragssatz: 19,9%
  • Besteuerung:
    • ab 2005 steuerpflichtige Anteil 50%
    • sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar

Altersrente

  • Männer bis Jahrgang 1948: mit 65 Jahren, danach Stufenregelung:
    • jeder Jahrgang + 1 Monat, ab JG 1964 Altersrente ohne Abschläge mit 67 Jahren
  • Frauen ähnlich, etwas verzögerte Angleichung, ab JG 1964 gleich mit Männern.

Erwerbsminderungsrente (seit 2001)

  • Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten < 6 h/Tag
  • Erwerbsfähig: mindestens 6 h/Tag
  • Teilerwerbsgemindert: 3-6 h/Tag; Zuverdienst individuell, ca. 600- 900 Euro
  • Voll erwerbsgemindert/erwerbsunfähig: < 3 h/Tag; Zuverdienst max. 400 Euro, max. 15 h/Woche
  • volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
  • Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente
  • volle EU-Rente, Teil-EU Rente (halbe Rente), daneben noch einige 1/3 oder 2/3 Rente von früher

Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • nur für vor dem 02.01.1961 Geborene → "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähig:
    • kann einen zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben
    • Erwerbsfähigkeit weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
    • Berufsschutz: nur bei Fachberuf; Verweisbarkeit im Rahmen des Stufenschemas
    • bei ungelernter/angelernten Tätigkeit → niemals BU, da Verweisbarkeit auf sämtliche ungelernte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt

Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • Erwerbsunfähig: Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig oder nur geringfügiges Einkommen
  • höchstens bis zum 65. Lebensjahr, danach Altersrente ein