Rehabilitationsleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kinderrehabilitation ==
== Kinderrehabilitation ==
* nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen
* nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen
* bei Krankheiten, die die spätere Erwerbsfähigkeit voraussichtlich beeinträchtigen
* Voraussetzungen (ein Elternteil):
** Wartezeit 5 Jahre
** 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren. Hinweis: Bei jugendlichen Eltern kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Es genügt die Aufnahme einer versicherungsrechtlichen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung. Diese beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* Bezug einer Altersrente
* Kinder mit Waisenrente &rarr; Voraussetzung erfüllt


== Sicherung des Rehabilitationserfolges ==  
== Sicherung des Rehabilitationserfolges ==  
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== Teilhabe am Arbeitsleben ==
== Teilhabe am Arbeitsleben ==
* Ziel: Eingliederung im Arbeitsleben erhalten/wieder erreichen
* Voraussetzungen:
** Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
** Wartezeit von 15 Jahren oder
** Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
** wenn sonst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
** im Anschluss eine Reha (über DRV), wenn erforderlich zum Erreichen der beruflichen Eingliederung
* keine Leistung bei
** Arbeitsunfalls, Berufskrankheit, Versorgungsleidens &rarr; anderer Rehabilitationsträger
** Altersrente > 2/3 Vollrente (oder Antrag innerhalb von 6 Monaten)
** Beamte
** arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit (oder innerhalb der nächsten 6 Monate)
** Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.
* Leistungen:
** Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
** Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
** Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
** Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung &rarr; [[Berufsförderwerk]]
** Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
** Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
** Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
* während Teilnahme Anspruch auf Übergangsgeld (68%, bei Kindergeldanspruch 75%)
* Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV, RV, gesetzl. UV) zahlt RV


== Persönliches Budget ==
== Persönliches Budget ==
* Leistungen zur Teilhabe &rarr; grundsätzlich Sachleistungen erbracht
 
* Leistungen zur Teilhabe &rarr; grundsätzlich Sachleistungsprinzip
* SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
* SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
* trägerübergreifend möglich: KV/PV, AA, UV, RV, Jugend-/Sozialhilfe, Integrationsämter
* ein Leistungsträger verantwortlich für Koordination und als Ansprechpartner
* Zielvereinbarung: Höhe des Budgets, Dauer der Bewilligung, Nachweis der Verwendung, Angaben zur Qualitätssicherung
* mögliche Leistungen:
** Kfz-Hilfe: Kostenerstattung für behinderungsgerechtes Kfz bzw. Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
** Zuschuss zu den Beförderungskosten
** Arbeitsassistenz
** Wohnungshilfe
** Rehabilitationssport und Funktionstraining
** Reisekosten
** Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
** Gebärdensprachdolmetscher


== Quellen ==
== Quellen ==

Aktuelle Version vom 25. November 2010, 21:58 Uhr

Medizinische Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AHB)

  • unmittelbar (< 14d) nach Akutbehandlung im Krankenhaus

Onkologische Rehabilitation

Entwöhnungsbehandlung

  • bei stoffgebundener Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit)

Kinderrehabilitation

  • nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen
  • bei Krankheiten, die die spätere Erwerbsfähigkeit voraussichtlich beeinträchtigen
  • Voraussetzungen (ein Elternteil):
    • Wartezeit 5 Jahre
    • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren. Hinweis: Bei jugendlichen Eltern kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Es genügt die Aufnahme einer versicherungsrechtlichen Beschäftigung innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung. Diese beziehungsweise eine sich daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit muss allerdings durchgehend bis zur Antragstellung angedauert haben.
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Bezug einer Altersrente
  • Kinder mit Waisenrente → Voraussetzung erfüllt

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Ziel: Eingliederung im Arbeitsleben erhalten/wieder erreichen
  • Voraussetzungen:
    • Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich
    • Wartezeit von 15 Jahren oder
    • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • wenn sonst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • im Anschluss eine Reha (über DRV), wenn erforderlich zum Erreichen der beruflichen Eingliederung
  • keine Leistung bei
    • Arbeitsunfalls, Berufskrankheit, Versorgungsleidens → anderer Rehabilitationsträger
    • Altersrente > 2/3 Vollrente (oder Antrag innerhalb von 6 Monaten)
    • Beamte
    • arbeitsfreie Phase der Altersteilzeit (oder innerhalb der nächsten 6 Monate)
    • Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.
  • Leistungen:
    • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
    • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung
    • Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung → Berufsförderwerk
    • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
    • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
    • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • während Teilnahme Anspruch auf Übergangsgeld (68%, bei Kindergeldanspruch 75%)
  • Beiträge zur Sozialversicherung (KV/PV, RV, gesetzl. UV) zahlt RV

Persönliches Budget

  • Leistungen zur Teilhabe → grundsätzlich Sachleistungsprinzip
  • SGB IX: Leistungen in Form des Persönlichen Budgets möglich
  • trägerübergreifend möglich: KV/PV, AA, UV, RV, Jugend-/Sozialhilfe, Integrationsämter
  • ein Leistungsträger verantwortlich für Koordination und als Ansprechpartner
  • Zielvereinbarung: Höhe des Budgets, Dauer der Bewilligung, Nachweis der Verwendung, Angaben zur Qualitätssicherung
  • mögliche Leistungen:
    • Kfz-Hilfe: Kostenerstattung für behinderungsgerechtes Kfz bzw. Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis
    • Zuschuss zu den Beförderungskosten
    • Arbeitsassistenz
    • Wohnungshilfe
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining
    • Reisekosten
    • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
    • Gebärdensprachdolmetscher

Quellen

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18780/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen__node.html__nnn=true