Unfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. August 2013, 20:06 Uhr
Allgemeines
- Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- Finanzierung: nur Arbeitgeber (Höhe je nach Gefahrklasse + Lohnsumme), Steuern
- Leistungen:
- medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation (Sachleistung → UV-GOÄ)
- Lohnersatz-/Entschädigungsleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente)
- Träger:
- Berufsgenossenschaften
- Unfallkassen
- (Private UV: Kapitalleistung und/oder Rentenleistung)
Versicherte
- Pflichtversicherte
- Beschäftigte
- Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, Auszubildende
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil-/Katastrophenschutz
- Blut-/Organspender
- Freiwillig Versicherte:
- Unternehmer (ausgenommen sind z. B. Friseure),
- Selbstständige, Freiberufler
- mitarbeitende Ehegatten
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Rentenberechtigung ab 20 % MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Einschätzung durch Unfallversicherungsträger
- unabhängig von tatsächlichem Einkommensverlust
- keine Einkommensanrechnung
- Grundlage: Jahresarbeitsverdienst (JAV) → 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall
- Private UV: Gliedertaxe
Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Verordnung:
- Krankheiten durch chemische Einwirkungen (Hauterkrankungen, Metalle/Halbmetalle, Lösungsmittel/Pestizide)
- Krankheiten durch physikalische Einwirkungen (Heben/Tragen, Lärm, Vibrationen, Druckluft, Strahlung)
- Krankheiten durch Infektionserreger oder Parasiten, auch Tropenkrankheiten
- Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose, Silikose)
- Erkrankungen durch organische Stäube
Arbeitsunfälle
- auch: Wegeunfall
- Durchgangsarzt (D-Arzt):
- Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie"“
- koordiniert Heilverfahren → Erstversorgung, Rehabilitation, Entschädigungsleistungen
- legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll
- bei kleinen Unfällen (AU nur Unfalltag, Behandlungsdauer < 1 Woche) → Allgemeinmediziner
- weniger Kompetenz: H-Arzt (an der besonderen Heilbehandlung beteiligt)