Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Männer bis Jahrgang 1948: mit 65 Jahren, danach Stufenregelung: | |||
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* Frauen ähnlich, etwas verzögerte Angleichung, ab JG 1964 gleich mit Männern. | |||
== Erwerbsminderungsrente(seit 2001) == | == Erwerbsminderungsrente(seit 2001) == |
Version vom 1. November 2010, 21:57 Uhr
Allgemeines
- Leistungen:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
- medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
- Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
- Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
- Beitragssatz: 19,9%
- Besteuerung:
- ab 2005 steuerpflichtige Anteil 50%
- sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar
Altersrente
- Männer bis Jahrgang 1948: mit 65 Jahren, danach Stufenregelung:
- jeder Jahrgang + 1 Monat, ab JG 1964 Altersrente ohne Abschläge mit 67 Jahren
- Frauen ähnlich, etwas verzögerte Angleichung, ab JG 1964 gleich mit Männern.
Erwerbsminderungsrente(seit 2001)
- Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten weniger als sechs Stunden pro Tag
- volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
- Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente
Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000)
- nur für vor dem 02.01.1961 Geborene → "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente
- Berufsunfähig:
- kann einen zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben
- Erwerbsfähigkeit weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
- Berufsschutz: nur bei Fachberuf; Verweisbarkeit im Rahmen des Stufenschemas
- bei ungelernter/angelernten Tätigkeit → niemals BU, da Verweisbarkeit auf sämtliche ungelernte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt
Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000)
- Erwerbsunfähig: Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig oder nur geringfügiges Einkommen
- höchstens bis zum 65. Lebensjahr, danach Altersrente ein