Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen

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** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten.
** soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
 
* Erstverordnung:
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! Regelfall
| 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
|
|-
! Herzgruppen
| 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
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! Sonderfall
| 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,<br> nur bei
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* organische Hirnschädigung
* geistiger Behinderung
* schwerer chronischer Lungenkrankheit
* Morbus Parkinson
* Morbus Bechterew
* Multipler Sklerose
* in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworbener Blindheit
* schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
** Doppelamputation
** Querschnittlähmung
** schwerer Lähmung
** Cerebralparese
** schwerer Schädel-Hirn-Verletzung
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* '''Funktionstraining'''
* '''Funktionstraining'''
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* Kostenträger: RV, KV, UV
* Kostenträger: RV, KV, UV
* Dauer: 6 - 36 Monate
* Dauer: 6 - 36 Monate
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
* Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
* Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig &rarr; regelmäßige Auffrischung)
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig &rarr; regelmäßige Auffrischung)
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
* Erstverordnung:
** 50 Übungseinheiten über 18 Monate
** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)




[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]

Version vom 7. November 2010, 14:38 Uhr

  • Reha-Sport
    • wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
    • dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
    • soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
    • bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
  • Erstverordnung:
Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
Herzgruppen 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
Sonderfall 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,
nur bei
  • organische Hirnschädigung
  • geistiger Behinderung
  • schwerer chronischer Lungenkrankheit
  • Morbus Parkinson
  • Morbus Bechterew
  • Multipler Sklerose
  • in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworbener Blindheit
  • schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
    • Doppelamputation
    • Querschnittlähmung
    • schwerer Lähmung
    • Cerebralparese
    • schwerer Schädel-Hirn-Verletzung
  • Funktionstraining
    • gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
    • Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
    • so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
    • GKV: 12 Monate
    • bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate
    • längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
  • (→ Behindertensport)
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • Dauer: 6 - 36 Monate
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)