Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen

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* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
* Erstverordnung:
* Erstverordnung:
** 50 Übungseinheiten über 18 Monate  
** 50 Übungseinheiten über 18 Monate  

Version vom 3. Oktober 2010, 15:22 Uhr

  • Funktionstraining in Gruppen / Behindertensport
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX)
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • Dauer: 6 - 36 Monate
  • Verordnung durch Arzt
  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Erstverordnung:
    • 50 Übungseinheiten über 18 Monate
    • 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)