Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen
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** 50 Übungseinheiten über 18 Monate | ** 50 Übungseinheiten über 18 Monate |
Version vom 3. Oktober 2010, 15:22 Uhr
- Funktionstraining in Gruppen / Behindertensport
- ergänzende Maßnahme (SGB IX)
- Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
- Kostenträger: RV, KV, UV
- Dauer: 6 - 36 Monate
- Verordnung durch Arzt
- Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
- seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
- Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
- Erstverordnung:
- 50 Übungseinheiten über 18 Monate
- 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
- Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)