Sozialversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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** Grundlage: Jahresarbeitsverdienst (JAV) → 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall | ** Grundlage: Jahresarbeitsverdienst (JAV) → 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall |
Version vom 31. Oktober 2010, 22:42 Uhr
- 5 Säulen
Krankenversicherung
- Träger: GKV/PKV
- seit 01/2009: Gesundheitsfonds
- Sachleistungsprinzip
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) = Versicherungspflichtgrenze, ca. 50.000 EUR
- Beiträge:
- Arbeiter und Angestellten: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer, seit 2005 Sonderbeitrag 0,9% vom Arbeitnehmer
- Rentner: Arbeitgeberanteil durch gesetzliche Rentenversicherung
- Versicherungspflicht:
- abhängig Beschäftigte unterhalb JAEG
- Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u. a.),
- Studierende,
- Familienangehörige von Pflichtversicherten (→ Familienversicherung).
- Frewillige Krankenversicherung:
- Selbständige
- Bezieher von Einkünften über JAEG
- Personen nach Ende der Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u. a.)
- keine Beitrittsmöglichkeit (außer frühere Mitgliedschaft):
- Selbstständige
- Beamte
- Asylbewerber
- Sozialhilfeempfänger
- Sonderregelung: Künstlersozialversicherung (KSV)
- Finanzierung: Hälfte Versicherte, Hälfte "Verwerter" von künstlerischen Leistungen → pauschale "Künstlersozialabgabe" + Zuschuss Bund
- Zuzahlungen:
- Praxisgebühr: 10,00 EUR, pro Quartal, entfällt meist bei DMP
- Medikamente/Hilfsmittel: 10 %, min.l 5,00 EUR, max. 10,00 EUR; Befreiung für besonders preiswerte Medikamente (v.a. Generika)
- Krankenhaus: 10,00 EUR pro Tag, max. 28 Tage
- Rehabilitation: 10,00 EUR pro Tag, max. 42 Tage (Krankenhaus anrechenbar9
- Heilmittel: 10,00 EUR Verordnungsgebühr, zusätzlich 10 %
- Eigenenanteil: z.B. bei orthop. Schuhen, Brustprothesen-BHs/-Badeanzügen
Unfallversicherung
- Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
- Pflichtversicherte
- Beschäftigte
- Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, Auszubildende
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil-/Katastrophenschutz
- Blut-/Organspender
- Freiwillig Versicherte:
- Unternehmer (ausgenommen sind z. B. Friseure),
- Selbstständige, Freiberufler
- mitarbeitende Ehegatten
- Finanzierung: nur Arbeitgeber (Höhe je nach Gefahrklasse + Lohnsumme), Steuern
- Leistungen:
- medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation (Sachleistung → UV-GOÄ)
- Lohnersatz-/Entschädigungsleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente)
- Träger:
- Berufsgenossenschaften
- Unfallkassen
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE):
- Rentenberechtigung ab 20 % MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Einschätzung durch Unfallversicherungsträger
- unabhängig von tatsächlichem Einkommensverlust
- keine Einkommensanrechnung
- Grundlage: Jahresarbeitsverdienst (JAV) → 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall
- Berufskrankheiten → Berufskrankheiten-Verordnung
- Krankheiten durch chemische Einwirkungen (Hauterkrankungen, Metalle/Halbmetalle, Lösungsmittel/Pestizide)
- Krankheiten durch physikalische Einwirkungen (Heben/Tragen, Lärm, Vibrationen, Druckluft, Strahlung)
- Krankheiten durch Infektionserreger oder Parasiten, auch Tropenkrankheiten
- Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose, Silikose)
- Erkrankungen durch organische Stäube
- Behandlung nach Arbeitsunfällen:
- Durchgangsarzt (D-Arzt): Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie"“
- legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll
- weniger Kompetenz: H-Arzt (an der besonderen Heilbehandlung beteiligt)
- (Private UV: Kapitalleistung und/oder Rentenleistung)
Rentenversicherung
- Träger: DRV (früher: LVA + BfA)
- Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
- Beitragssatz: 19,5%
Arbeitslosenversicherung
- Träger: Bundesagentur für Arbeit
- Beiträge: Hälfte Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Beitragssatz: 6,5 % bis zur BBG
Pflegeversicherung
- Träger: Krankenkassen
- Beitragssatz: 1,7%
- Pflegestufen: erheblich pflegebedürftig, schwer pflegebedürftig, schwerst pflegebedürftig