Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen

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* Funktionstraining in Gruppen / Behindertensport
* '''Reha-Sport'''
* ergänzende Maßnahme (SGB IX)
** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten.
 
* '''Funktionstraining'''
** gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
** Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
** so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
** GKV: 12 Monate
** bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose →  24 Monate
** längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben →  Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
 
* (→ Behindertensport)
* ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
* Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
* Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
* Kostenträger: RV, KV, UV
* Kostenträger: RV, KV, UV
* Dauer: 6 - 36 Monate
* Dauer: 6 - 36 Monate
* Verordnung durch Arzt  
* Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
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** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)  
** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)  
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)


[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]

Version vom 7. November 2010, 14:18 Uhr

  • Reha-Sport
    • wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
    • dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
    • bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten.
  • Funktionstraining
    • gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
    • Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
    • so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
    • GKV: 12 Monate
    • bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate
    • längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
  • (→ Behindertensport)
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • Dauer: 6 - 36 Monate
  • Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Erstverordnung:
    • 50 Übungseinheiten über 18 Monate
    • 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)