Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen
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* ergänzende Maßnahme (SGB IX) | ** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen | ||
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung | |||
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten. | |||
* '''Funktionstraining''' | |||
** gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose | |||
** Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik | |||
** so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen | |||
** GKV: 12 Monate | |||
** bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate | |||
** längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut | |||
* (→ Behindertensport) | |||
* ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets | |||
* Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft | * Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft | ||
* Kostenträger: RV, KV, UV | * Kostenträger: RV, KV, UV | ||
* Dauer: 6 - 36 Monate | * Dauer: 6 - 36 Monate | ||
* Verordnung durch Arzt | * Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung) | ||
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung) | * Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung) | ||
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme | * seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme | ||
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** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich) | ** 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich) | ||
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport) | * Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport) | ||
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]] | [[Kategorie:Rahmenbedingungen]] |
Version vom 7. November 2010, 14:18 Uhr
- Reha-Sport
- wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
- dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
- bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten.
- Funktionstraining
- gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
- Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
- so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
- GKV: 12 Monate
- bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate
- längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
- (→ Behindertensport)
- ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
- Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
- Kostenträger: RV, KV, UV
- Dauer: 6 - 36 Monate
- Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
- Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
- seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
- Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
- Erstverordnung:
- 50 Übungseinheiten über 18 Monate
- 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
- Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)