Rehabilitationssport: Unterschied zwischen den Versionen
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** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen | ** wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen | ||
** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung | ** dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung | ||
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten | ** soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren" | ||
** bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten | |||
* Erstverordnung: | |||
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! Regelfall | |||
| 50 Übungseinheiten in 18 Monaten | |||
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! Herzgruppen | |||
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! Sonderfall | |||
| 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,<br> nur bei | |||
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* organische Hirnschädigung | |||
* geistiger Behinderung | |||
* schwerer chronischer Lungenkrankheit | |||
* Morbus Parkinson | |||
* Morbus Bechterew | |||
* Multipler Sklerose | |||
* in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworbener Blindheit | |||
* schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei | |||
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** Querschnittlähmung | |||
** schwerer Lähmung | |||
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* '''Funktionstraining''' | * '''Funktionstraining''' | ||
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* Kostenträger: RV, KV, UV | * Kostenträger: RV, KV, UV | ||
* Dauer: 6 - 36 Monate | * Dauer: 6 - 36 Monate | ||
* seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme | |||
* Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation | |||
* Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung) | * Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung) | ||
* Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung) | * Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung) | ||
* Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport) | * Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport) | ||
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]] | [[Kategorie:Rahmenbedingungen]] |
Version vom 7. November 2010, 14:38 Uhr
- Reha-Sport
- wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
- dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
- soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
- bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
- Erstverordnung:
Regelfall | 50 Übungseinheiten in 18 Monaten | |
---|---|---|
Herzgruppen | 90 Übungseinheiten in 24 Monaten | |
Sonderfall | 120 Übungseinheiten in 36 Monaten, nur bei |
|
- Funktionstraining
- gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
- Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
- so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
- GKV: 12 Monate
- bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate
- längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
- (→ Behindertensport)
- ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
- Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
- Kostenträger: RV, KV, UV
- Dauer: 6 - 36 Monate
- seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
- Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
- Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
- Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
- Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)