Rehabilitationssport

Aus phys-med

Grundlagen

  • (→ Behindertensport)
  • ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
  • Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • Kostenträger: RV, KV, UV
  • seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
  • Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
  • Reha-Sport
    • wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
    • dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
    • soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
    • bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
  • Funktionstraining
    • gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
    • Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
    • so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
    • längere Leistungsdauer → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut

Verordnung

  • durch jeden Arzt möglich
  • Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)

Rehasport

  • Empfehlung:
    • Gymnastik
    • Schwimmen
    • Leichtathletik
    • Bewegungsspiele
    • Sonstige
    • Übungen zur Stärkung des Selbstbewußtseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen
Regelfall 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
Herzgruppen 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
Sonderfall 120 Übungseinheiten in 36 Monaten,
nur bei
  • Asthma bronchiale
  • Morbus Parkinson
  • Blindheit, in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworben
  • Mukoviszidose
  • Chronischer-obstruktiver Lungenkrankheit (COPD)
  • Multipler Sklerose
  • Doppelamputation
  • Muskeldystrophie
  • Epilepsie, therapieresistent
  • Niereninsuffizienz, terminal
  • Organische Hirnschädigung
  • Glasknochen
  • Infantiler Zerebralparese
  • Polyneuropathie
  • Marfan-Syndrom
  • Querschnittlähmung, schwere Lähmung (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese,Tetraplegie)
  • Morbus Bechterew
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Funktionssport

  • Empfehlung:
    • Trockengymnastik
    • Wassergymnastik
Regelfall 12 Monate
Sonderfall 24 Monate,
nur bei
  • schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität bei
    • Fibromyalgie-Syndrome
    • Kollagenosen
    • Morbus Bechterew
    • Osteoporose
    • Polyarthrosen, schwer
    • Psoriasis-Arthritis
    • Rheumatoide Arthritis
  • geistiger oder psychischer Krankheit/Behinderung mit fehlender/noch fehlender selbstgesteuerter Aktivität

Durchführung

  • Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
  • Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)

Weblinks