Rentenversicherung

Aus phys-med

Allgemeines

  • Leistungen:
    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenenrenten/Erziehungsrente
    • medizinische und berufliche Rehabilitation → "Reha vor Rente"
  • Träger: DRV (bis 2005: LVA + BfA)
  • Beiträge: Hälfte von Arbeitnehmer/Arbeitgeber bis zur BBG
  • Beitragssatz: 19,9%
  • Besteuerung:
    • ab 2005 steuerpflichtige Anteil 50%
    • sukzessive Anhebung bis 100%, im Gegenzug Beiträge zunehmend steuerlich absetzbar

Altersrente

  • Männer bis Jahrgang 1948: mit 65 Jahren, danach Stufenregelung:
    • jeder Jahrgang + 1 Monat, ab JG 1964 Altersrente ohne Abschläge mit 67 Jahren
  • Frauen ähnlich, etwas verzögerte Angleichung, ab JG 1964 gleich mit Männern.

Erwerbsminderungsrente (seit 2001)

  • Erwerbsminderung: Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten weniger als 6 h/Tag
  • Erwerbsfähig: mindestens 6 h/Tag
  • Teilerwerbsgemindert: 3-6 h/Tag; Zuverdienst individuell, ca. 600- 900 Euro
  • Voll erwerbsgemindert/erwerbsunfähig: < 3 h/Tag; Zuverdienst max. 400 Euro, max. 15 h/Woche
  • volle Erwerbsminderungsrente auch, wenn der Erwerbsgeminderte nicht mehr vermittelbar (nach 6 Monaten!)
  • Höhe: je nach eingezahlten Beiträgen, bis zu 10,8 % geringer als Altersrente
  • volle EU-Rente, Teil-EU Rente (halbe Rente), daneben noch einige 1/3 oder 2/3 Rente von früher

Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • nur für vor dem 02.01.1961 Geborene → "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung", 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähig:
    • kann einen zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben
    • Erwerbsfähigkeit weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
    • Berufsschutz: nur bei Fachberuf; Verweisbarkeit im Rahmen des Stufenschemas
    • bei ungelernter/angelernten Tätigkeit → niemals BU, da Verweisbarkeit auf sämtliche ungelernte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt

Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 2000)

  • Erwerbsunfähig: Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig oder nur geringfügiges Einkommen
  • höchstens bis zum 65. Lebensjahr, danach Altersrente ein