Unfallversicherung

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Allgemeines

  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Finanzierung: nur Arbeitgeber (Höhe je nach Gefahrklasse + Lohnsumme), Steuern
  • Leistungen:
    • medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation (Sachleistung → UV-GOÄ)
    • Lohnersatz-/Entschädigungsleistungen (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente)
  • Träger:
    • Berufsgenossenschaften
    • Unfallkassen
  • (Private UV: Kapitalleistung und/oder Rentenleistung)

Versicherte

  • Pflichtversicherte
    • Beschäftigte
    • Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, Auszubildende
    • Landwirte
    • Pflegepersonen
    • Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil-/Katastrophenschutz
    • Blut-/Organspender
  • Freiwillig Versicherte:
    • Unternehmer (ausgenommen sind z. B. Friseure),
    • Selbstständige, Freiberufler
    • mitarbeitende Ehegatten

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

  • Rentenberechtigung ab 20 % MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
  • Einschätzung durch Unfallversicherungsträger
  • unabhängig von tatsächlichem Einkommensverlust
  • keine Einkommensanrechnung
  • Grundlage: Jahresarbeitsverdienst (JAV) → 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall
  • Private UV: Gliedertaxe

Berufskrankheiten

  • Berufskrankheiten-Verordnung:
    • Krankheiten durch chemische Einwirkungen (Hauterkrankungen, Metalle/Halbmetalle, Lösungsmittel/Pestizide)
    • Krankheiten durch physikalische Einwirkungen (Heben/Tragen, Lärm, Vibrationen, Druckluft, Strahlung)
    • Krankheiten durch Infektionserreger oder Parasiten, auch Tropenkrankheiten
    • Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose, Silikose)
    • Erkrankungen durch organische Stäube

Arbeitsunfälle

  • auch: Wegeunfall
  • Durchgangsarzt (D-Arzt):
    • Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie"“
    • koordiniert Heilverfahren → Erstversorgung, Rehabilitation, Entschädigungsleistungen
    • legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll
    • bei kleinen Unfällen (AU nur Unfalltag, Behandlungsdauer < 1 Woche) → Allgemeinmediziner
  • weniger Kompetenz: H-Arzt (an der besonderen Heilbehandlung beteiligt)