Rehabilitationssport
Aus phys-med
- Reha-Sport
- wirkt körperlichen/psychischen Folgen einer Behinderung entgegen
- dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung
- soll Selbstbewusstsein - insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen - stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten → "eigene Verantwortung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motivieren"
- bewegungstherapeutische Übungen (Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft, psychischer Leistungsfähigkeit) → Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen, spezielle Gruppen für Herzpatienten
- Erstverordnung:
Regelfall | 50 Übungseinheiten in 18 Monaten | |
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Herzgruppen | 90 Übungseinheiten in 24 Monaten | |
Sonderfall | 120 Übungseinheiten in 36 Monaten, nur bei |
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- Funktionstraining
- gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet, immer organorientiert → v.a. Rheuma, Osteoporose
- Erhalt von Funktionen, Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen, Hinauszögern von Funktionsverlusten → Trocken- und Wassergymnastik
- so lange erforderlich, wie der Betroffene auf fachkundige Leitung angewiesen
- GKV: 12 Monate
- bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose → 24 Monate
- längere Leistungsdauer möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheits- oder behinderungsbedingt nicht gegeben → Bescheinigung durch Arzt mit Zusatzausbildung psychosomatische Grundversorgung, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologe, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut
- (→ Behindertensport)
- ergänzende Maßnahme (SGB IX), nicht Teil des Heilmittelbudgets
- Ziel: Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
- Kostenträger: RV, KV, UV
- Dauer: 6 - 36 Monate
- seit 2001 Rechtsanspruch auf Kostenübernahme
- Kostenzusage der RV nur, wenn Beginn innerhalb von 3 Monaten nach Rehabilitation
- Verordnung durch jeden Arzt möglich, Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining" (Erst- und Folgeverordnung)
- Leitung durch lizenzierte Fachübungsleiter (Lizenz begrenzt gültig → regelmäßige Auffrischung)
- Durchführung durch gemeinnützige Vereine, Anerkennung der Gruppen/Vereine durch die landesspezifischen Behindertensportverbände (Bayern: ARGE Rehabilitationssport)