Heilmittel
Aus phys-med
Grundlagen
- SGB V:
- medizinische Dienstleistung
- persönlich zu erbringen
- ärztlich verordnet
- nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht (Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe)
- grundsätzlicher Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln für alle Krankenversicherte
- nach den Heilmittel-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses:
- sächliche Heilmittel → Hilfsmittel
- (Arzneimittel, Medizinprodukte)
- Heilmittelkatalog:
- Verordnung nach Diagnosengruppe
- Auswahl nach Leitsymptomatik und Therapieziel